Worin besteht der Unterschied zwischen Verkehrs-Rechtsschutz und Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie?
Im Verkehrs-Rechtsschutz ist nur ein ganz bestimmtes, im Versicherungsschein genanntes Fahrzeug versichert. Es kann sich dabei um das einzige Fahrzeug des Versicherungsnehmers handeln oder um eines aus einem großen Fuhrpark oder auch um ein Fahrzeug, das nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist.
Der Versicherungsschutz im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie (empfohlen!) ist umfangreicher, denn hier sind grundsätzlich alle Fahrzeuge versichert.
Darüber hinaus sind im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie, die nicht auf den Namen des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zugelassen sind, nicht mitversichert