Sind meine volljährigen Kinder in der Privat-/Berufs-/Verkehrs-Rechtsschutz noch mitversichert?
Die volljährigen, unverheirateten, nichtberufstätigen Kinder bis zum 25. Geburtstag sind noch mitversichert, allerdings besteht kein Schutz als Halter, Mieter oder Fahrer eines eigenen Kraftfahrzeugs.