Stichentscheid/Schiedsentscheid Beim Stichentscheid kann bei Ablehnung der Deckung durch den Versicherer der Anwalt des Kunden argumentieren. Beim Schiedsgutachten würde die Entscheidung ein vom Versicherer beauftragter Schiedsgutachter beurteilen.
Achtung: Diese Inhalte können nicht angezeigt werden, weil Ihr Browser keine IFrames unterstützt.
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten
Diese Seite drucken