Was deckt der Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Grundstücken alles ab und was nicht? Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und aus dinglichen Rechten. Wohnungs und Grundstücksrechtsschutz: Für gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Angelegenheiten des Steuer- und sonstigen Abgabenrechts vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten Steuerrechtsschutz vor Gerichten: Eingeschlossen sind auch Garagen und KfZ Abstellplätze. SIE SIND VERSICHERT: Als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter, Mieter oder Pächter, Nutzungsberechtigter des im Antrag bezeichneten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles. SIE SIND NICHT VERSICHERT: Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Grundstückseigentümer in Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und Enteignungsverfahren sowie in sonstigen, im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten. In Auseinandersetzungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit: - dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstückes - der Planung, Errichtung oder genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Gebäudes (!) oder Gebäudeteiles stehen oder für die Finanzierung eines solchen Vorhabens. - Angelegenheiten der Bewertung von Immobilien und wegen Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben (außer den laufend erhobenen Gebühren für die Grundstücksversorgung).
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