1 Wozu dient eine Haftpflichtversicherung?

Wozu dient eine Haftpflichtversicherung ?

Wozu dient eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind abgesichert?
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen) Dritten zufügen. Eine Verpflichtung zum Schadenersatz kann im schlimmsten Falle ein ganzes Leben lang bestehen (z. B. bei Personenschäden). Eine private Haftpflichtversicherung kommt für diese Schäden auf und verhindert somit den persönlichen Ruin.

Dazu prüft und übernimmt die Privathaftpflicht
die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht) die Übernahme des Schadens bei berechtigten Ansprüchen die Abwehr bei unberechtigten oder zu hohen Schadensersatzforderungen, einschliesslich der Kosten eines dazu geführten gerichtlichen Prozesses.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken ab, denen man als Privatperson ausgesetzt ist.(Besondere Risiken, wie z. B. Bauherren, Tierhalter, Haus- und Grundbesitzer) müssen separat versichert werden). Die Versicherungsunternehmen leisten üblicherweise für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache fahrlässig verletzt oder schädigt. Wenn vorsätzlich gehandelt wird, leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht.

Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wie folgt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". (§ 823 Abs. 1 BGB)

Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus- und Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichen Bankguthaben) sowie mit Ihrem Lohn/Gehalt unter Umständen ein Leben lang. Auch bei einer späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden. Damit diese Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Risiken wie z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden (Öltank) und Bauherrenrisiko müssen gesondert versichert werden.


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