Ist Schlüsselverlust mitversicherbar?

Ist Schlüsselverlust mitversicherbar?
Ja
Der Verlust von privaten Schlüsseln zur Zentralschließanlage der GEMIETETEN WOHNUNG (Haus- und Wohnungstür) ( kann in die Privathaftpflichtversicherung gegen Mehrprämie eingeschlossen werden. In einigen Tarifen ist dieses Risiko schon enthalten.
Nein
der Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur EIGENEN Haus- und Wohnungstür ist generell nicht versicherbar.

Das Abhandenkommen gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des Arbeitgebers) kann bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.

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